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Informationen zum Führerschein

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa

22.04.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen zum Führerschein

Ein gültiger deutscher Führerschein berechtigt auch in Italien zum Führen eines Kraftfahrzeugs der darin bezeichneten Fahrzeugklasse. Dies gilt auch für ältere Führerscheine auf den rosafarbenen oder grauen Vordrucken und unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Führerscheininhabers. Wenn der Wohnsitz dauerhaft nach Italien verlegt wird, wird die Registrierung und Anerkennung bei der hierfür zuständigen „motorizzazione“ empfohlen. Jedoch muss ein Führerschein 2 Jahre nach Wohnsitznahme umgeschrieben werden.

Die deutschen Auslandsvertretungen besitzen keine rechtlichen Kompetenzen zur Mitwirkung in Führerscheinangelegenheiten. Innerhalb des EU/EWR-Raumes gilt, dass der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes für die Ersterteilung und Ersatzausstellung nationaler sowie für die Ausstellung internationaler Führerscheine zuständig ist. Dies ist durch Richtlinie 91/439 EWG zwingend vorgeschrieben. Die Auslandsvertretungen können daher auch bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung keinen neuen Führerschein oder ein gültiges Ersatzdokument ausstellen.

Jeder EU-Bürger kann auch einen ital. Führerschein durch Fahrschulunterricht und Ablegung einer Fahrprüfung erwerben, Voraussetzung hierfür ist die residenza. Sollte der Inhaber eines ital. Führerscheins zum Zeitpunkt der Erteilung allerdings noch seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gehabt haben, berechtigt dieser Führerschein nicht zum Führen eines Kfz in Deutschland (Ausnahme : mind. 6-monatiger Italienaufenthalt zum Besuch einer Universität oder Schule).

Für nicht in Italien wohnhaft gemeldete EU-Bürger, die einem besonderen Aufenthaltsstatus unterliegen (z.B. NATO-Soldaten oder Angehörige von UN-Organisationen) gelten die genannten Regelungen analog, die Residenzbescheinigung sollte dann durch eine Bescheinigung der Dienststelle ersetzt werden.

Wohnsitzverlegung nach Italien

ACHTUNG: Wird der Wohnsitz dauerhaft nach Italien verlegt, unterliegt auch der deutsche Führerschein den italienischen Bestimmungen hinsichtlich der Gültigkeit ( i.d.R. 10 Jahre, gegebenenfalls kürzere Gültigkeit je nach Alter des Inhabers).

Nützliche Links

Weitere Informationen finden Sie auf:

www.motorizzazioneroma.eu

www.aci.it

www.provincia.bz.it

Besonderheiten des aktuellen deutschen Führerscheins (Modell ausgestellt seit 19.01.2013)

Am 19.01.2013 wurden in Deutschland einige fahrerlaubnisrechtliche Regelungen beim Führerschein geändert, u.a. wurde ein neues Führerscheinmodell eingeführt. Beachtet werden muss, dass bei diesem ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerschein die Gültigkeitsdauer des Dokuments nur noch maximal 15 Jahre beträgt, d.h. nach Ablauf der Gültigkeit die Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments durch den Inhaber selbsttätig beantragt werden muss. Gleiches gilt, wenn nach Verlust eines alten, bisher unbegrenzt gültigen Führerscheins ein neuer Führerschein ausgestellt wird; auch dieses neue Dokument besitzt nur noch 15 Jahre Gültigkeit. Diese seit 2013 standardmäßige Befristung betrifft allerdings nur das Führerscheindokument, nicht die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Gültigkeit des Führerscheindokuments muss dieses nur verwaltungstechnisch umgetauscht werden. Eine Wiederholung der Fahrprüfung ist nicht erforderlich.

Wichtig: Die o.g. Neuregelungen gelten nur für Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2013 erworben und für Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Vor diesem Zeitpunkt erworbene Fahrerlaubnisse sind davon grundsätzlich nicht betroffen. Allerdings müssen Führerscheine, die vor dem Stichtag 19.01.2013 ausgestellt wurden, getauscht werden.

Grundsätzliche Informationen zur Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse und Führerscheine im Ausland finden Sie hier

Führerscheintausch – Was ist zu beachten

Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Für in Italien wohnhaft gemeldete Deutsche ist die am jeweiligen Wohnort ansässige italienische Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Weitere Informationen, insbesondere auch zu den jeweils geltenden Umtauschfristen, finden Sie hier



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